DJ Agostino the Italian Spirit

AGBs

AGBs (Allgemeine Geschäftsbedingungen)


1.) Vertragspartner
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind rechtswirksam für das Vertragsverhältnis zwischen DJ Agostino und dem Veranstalter (Kunden).

2.) Allgemeines
Am Datum der Buchung, verpflichtet DJ Agostino sich an die ortsüblichen Anforderungen anzupassen und sein Bestes zu leisten. Auf Wunsch auch mit anlassgemäßer Kleidung (Sofern diese sich finanziell im Rahmen hält und keinen erheblichen Mehraufwand darstellt). Die Gage bzw. das Honorar richtet sich nach dem im Vorgespräch / Email verhandelten Preis. Mit dem schicken einer schriftlichen Auftragsbestätigung per Brief oder E-Mail, geht der Kunde gemäß dem ihm vorliegenden Angebot von DJ Agostino einen rechtsverbindlichen Vertrag mit Agostino Di Maria ein. Der Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.

3.) Zahlung
Zahlungen sind ohne Abzug und ausschließlich an Agostino Di Maria (DJ Agostino) direkt vorzunehmen, akzeptiert wird: Barzahlung vor / während / am unmittelbaren Ende einer Veranstaltung. Zahlung per Überweisung vor oder nach der Veranstaltung darf nur nach vorheriger Klärung und Zustimmung durch DJ Agostino erfolgen. Unzulänglichkeiten mit Leistungen müssen vor Ort besprochen werden. Nachträglich werden keine Reklamationen anerkannt und es besteht kein Recht auf Abzüge oder Einbehaltung der verhandelten Gage.

4.) Verpflegung
Der Veranstalter verpflichtet sich ausreichend alkoholfreie Getränke und anlassübliche Mahlzeiten für DJ Agostino zu Verfügung zu stellen. Hotel und Übernachtungskosten werden durch DJ Agostino bei Bedarf vorher mit dem Vertragspartner abgesprochen.

5.) Anlieferung & Parken
Beim Be- und Entladen der Technik ist für barrierefreie Zufahrt zur Location zu sorgen. Bei größeren Distanzen (z.B. lange Wege über 50 Meter vom Fahrzeug bis zum Einsatzort, 1ster Stock ohne Aufzug) zum Einsatzort, ist für das Be- und Entladen, vom Veranstalter ein Helfer zu stellen. Der Veranstalter verpflichtet sich für den Lieferwagen von DJ Agostino in der Nähe der Location einen Parkplatz zu Verfügung zu stellen. Der Auf- und Abbau findet soweit nichts anderes vereinbart wurde, unmittelbar vor bzw. nach der Veranstaltung statt. Solle der Aufbau/Abbau zu einer anderen Zeit erwünscht sein, so werden die Kosten für eine weitere Anfahrt und Abfahrt gesondert geregelt und schriftlich festgehalten.

6.) GEMA-Gebühren
Bei privaten Veranstaltungen fällt in der Regel keine Gema-Gebühr an. Grundsätzlich verpflichtet sich aber der Veranstalter für alle evtl. anfallenden Gema-Gebühren aufzukommen und diese an die Gema zu entrichten. (z.B. bei öffentlichen Veranstaltungen mit Eintrittsgeldern oder Betriebsfeiern mit Geldwertem Vorteil für die Mitarbeiter)

7.) Rücktritt vom Vertrag (Stornierung)
Der Veranstalter kann vom Vertrag zurücktreten, allerdings werden dann Stornokosten wie folgt fällig:         

  •    Bis 5 Monate vor Veranstaltung: keine Stornogebühr
  •    Ab 4 Monate vor Veranstaltung: 25% des Angebotspreises
  •    Ab 3 Monate vor Veranstaltung: 40% des Angebotspreises
  •    Ab 2 Monate vor Veranstaltung: 80% des Angebotspreises
  •    Ab 1 Monat vor Veranstaltung: 100% des Angebotspreises
  •    Ein Rücktritt seitens DJ Agostino ist nur möglich durch höhere Gewalt wie z.B.:
       technisch bedingte Ausfälle
  •    Krankheit/Unfall - DJ selber bzw. Familienmitglieder (ärztliches Attest muss vorliegen)
  •    Tod - DJ selber bzw. Familienmitglieder

DJ Agostino wird einen DJ-Kollegen mit vergleichbarer Leistung stellen (außer bei Tod). Sollte DJ Agostino keinen DJ-Ersatz stellen können, so zahlt DJ Agostino ebenfalls die o.g. Stornokosten. Ein Rücktritt vom Vertrag / von der Buchung hat spätestens 1 Monat vor Veranstaltungsbeginn telefonisch und / oder schriftlich / per E-Mail zu erfolgen.

8.) Absage / Stornierung bei Pademie (Covid-19)


8.1) Absage aufgrund eines Versammlungsverbotes
Bei sämtlichen Veranstaltungen, die aufgrund eines Versammlungsverbotes abgesagt werden, greift das Prinzip der höheren Gewalt. Der Paragraph §275 BGB beschreibt das Prinzip der „Unmöglichkeit“. Dies bedeutet, dass es sowohl dem Veranstalter unmöglich ist das geplante Event durchzuführen, als auch dass der Dienstleister nicht in der Lage ist seine Leistung zu erbringen. In diesem Fall greift die sogenannte „Befreiung von den Hauptleistungspflichten“ die im Paragraph §326 BGB geregelt ist. In diesem Falle muss der Dienstleister seine Leistung nicht erbringen und der Kunde muss für ausgehandelte Gagen ebenfalls nicht aufkommen.

8.2) Absage durch den Kunden ohne Versammlungsverbot
In diesem Fall gelten die bereits aufgeführten vereinbarten Konditionen unter Punkt 7, evtl. werden hier nach Rücksprache mit DJ Agostino spezielle Lösungen angeboten.


9.) Haftung
Der Veranstalter haftet ausschließlich vor, nach und während der Veranstaltung für Personen- und Sachschäden, insofern ein Schaden nicht durch ein vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten durch DJ Agostino verursacht wurde. Der Veranstalter haftet ebenfalls für Schäden an dem Equipment & Datenträgern von DJ Agostino die vor, nach oder während der Veranstaltung durch den Veranstalter oder dessen Gäste verursacht wurden. Der Veranstalter ist für die persönliche Sicherheit von DJ Agostino verantwortlich. DJ Agostino haftet nicht für äußere Einflüsse ( höhere Gewalt, Stromschwankungen, Stromausfall, Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen, Lautstärkebeschränkungen, Betriebsstörungen, wetterbedingte Ausfälle) sowie alle anderen nicht durch Ihn zu verantwortenden Umstände, die Ihn daran hindern die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Kunde hat in diesen Fällen kein Recht von der getroffenen Vereinbarung/Vertrag zurück zu treten, kein Recht auf Minderung, kein Recht die Zahlung zu verweigern und kein Recht auf Schadensersatzansprüche.


10.) Aufzeichnungen von Videos/Fotos:
DJ Agostino behält sich das Recht vor, Film- und Ton-Aufnahmen, sowie Fotos während Ihrer Veranstaltung im angemessenen Rahmen durchführen zu dürfen. Diese Aufnahmen werden mit Ihrem Einverständnis, zu Werbezwecken, auf einer Internet-Plattform (Webseite, Facebook, Google Plus, Twitter, Instagram, etc) oder auch auf Flyern ggf. veröffentlicht.

11.) DJ-Bewertung:
Ein weiterer Punkt des Vertrages ist, dass der Auftraggeber nach erfolgreicher Durchführung der Veranstaltung, eine Bewertung auf einer Plattform von DJ Agostino (z.B. ProvenExpert, Webseite, Facebook, Google Plus, Twitter, Instagram, etc) hinterlässt. Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform und des ausdrücklichen Einverständnisses beider Parteien.

12.) Falls eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig ist, berührt dies nicht den Bestand des übrigen Vertrages. Die ungültige Klausel wird durch die entsprechende gesetzliche Vorschrift – soweit vorhanden – ersetzt.



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